Gemeinsame Sorge und Betreuung: wie ihr es regelt
Entwurf
Die elterliche Sorge bleibt gemeinsam
Die elterliche Sorge ist das Recht und die Pflicht, wichtige Entscheide für das Kind zu treffen, etwa über Schule, Religion oder medizinische Eingriffe. Seit 2014 bleibt sie nach einer Trennung in der Regel bei beiden Eltern.
Obhut und Betreuungsanteile
Die Obhut regelt, bei wem das Kind hauptsächlich wohnt. Möglich ist auch eine alternierende Obhut, bei der das Kind abwechselnd bei beiden Eltern lebt. Wie viel Zeit das Kind bei wem verbringt, legt ihr in den Betreuungsanteilen fest.
Eine Vereinbarung schreiben
Haltet schriftlich fest, was ihr abmacht:
- Bei wem das Kind wohnt und wann es beim anderen Elternteil ist
- Wie ihr Ferien und Feiertage aufteilt
- Wer welche Kosten übernimmt
- Wie ihr euch über Schule und Gesundheit austauscht
Seid ihr nicht verheiratet, könnt ihr die Vereinbarung von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigen lassen. Bei einer Scheidung genehmigt sie das Gericht.
Information, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel erklärt die Grundlagen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für deine Situation hilft eine Anwältin, ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.
Quellen: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 296 ff.
Noch nicht fachlich geprüft.