Unterhalt nach der Trennung: was steht dir zu?
Die zwei Arten Unterhalt
Unterhalt besteht aus zwei Teilen, die oft verwechselt werden: Kindesunterhalt und ehelicher Unterhalt. Kindesunterhalt steht immer dem Kind zu, nicht dir — auch wenn er auf dein Konto geht.
Betreuungsunterhalt
Der Betreuungsunterhalt deckt seit 2017 zusätzlich ab, dass die betreuende Person weniger arbeiten kann. Er wird zum Barunterhalt dazugerechnet und endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit.
Was in deinem Kanton gilt
Du bist in Bern — hier gilt
Die Bevorschussung läuft über den kantonalen Sozialdienst. Maximal CHF 795 pro Kind und Monat. Die Einkommensgrenze der gesuchstellenden Person wird mitgeprüft.
Zuständige Stelle: Kantonaler Sozialdienst, Regionalstelle
Quelle: noch nicht geprüft · Stand: offen
Bevorschussung
Bezahlt die andere Person nicht, springt die Alimentenbevorschussung ein. Sie ist ein Vorschuss, keine Schenkung: der Kanton holt das Geld selbst zurück.
Den Antrag stellst du bei der zuständigen Stelle. Bring den Entscheid oder die Vereinbarung mit, in der der Unterhalt festgesetzt ist.
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Information, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel erklärt die Grundlagen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für deine Situation hilft eine Anwältin, ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.
Quellen: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 276 ff.