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Unterhalt nach der Trennung: was steht dir zu?

Gilt für

Die zwei Arten Unterhalt

Unterhalt besteht aus zwei Teilen, die oft verwechselt werden: Kindesunterhalt und ehelicher Unterhalt. Kindesunterhalt steht immer dem Kind zu, nicht dir — auch wenn er auf dein Konto geht.

Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt deckt seit 2017 zusätzlich ab, dass die betreuende Person weniger arbeiten kann. Er wird zum Barunterhalt dazugerechnet und endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit.

Was in deinem Kanton gilt

Du bist in Zürich — hier gilt

Die Alimentenbevorschussung läuft über deine Wohngemeinde, nicht über den Kanton. Bevorschusst werden höchstens CHF 811 pro Kind und Monat, und nur bis zur Höhe des festgesetzten Betrags.

Zuständige Stelle: Sozialamt der Wohngemeinde

Quelle: noch nicht geprüft · Stand: offen

Bevorschussung

Bezahlt die andere Person nicht, springt die Alimentenbevorschussung ein. Sie ist ein Vorschuss, keine Schenkung: der Kanton holt das Geld selbst zurück.

Den Antrag stellst du bei der zuständigen Stelle. Bring den Entscheid oder die Vereinbarung mit, in der der Unterhalt festgesetzt ist.

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel erklärt die Grundlagen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für deine Situation hilft eine Anwältin, ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Quellen: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 276 ff.

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