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Trennung oder Scheidung: was ist der Unterschied?

Entwurf

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Gilt für

Getrennt leben

Ihr dürft euch jederzeit trennen, ohne euch scheiden zu lassen. Ihr bleibt dann verheiratet, lebt aber in getrennten Haushalten. Was mit Wohnung, Kindern und Geld passiert, könnt ihr selbst vereinbaren.

Seid ihr euch nicht einig, kann jede Person beim Gericht Eheschutzmassnahmen verlangen. Das Gericht regelt dann zum Beispiel, wer in der Wohnung bleibt, wie die Kinder betreut werden und wer wie viel Unterhalt bezahlt.

Scheidung

Wollt ihr beide die Scheidung, könnt ihr sie gemeinsam beim Gericht beantragen, auch ohne vorher getrennt gelebt zu haben. Am schnellsten geht es, wenn ihr euch über die Folgen einig seid und eine Vereinbarung einreicht.

Will nur eine Person die Scheidung, kann sie in der Regel erst nach zwei Jahren Getrenntleben auf Scheidung klagen. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem ihr nicht mehr zusammen gewohnt habt.

Welches Gericht zuständig ist

Wähl oben deinen Kanton, dann siehst du hier, was dort gilt. Für andere Kantone gelten die bundesrechtlichen Grundlagen, kantonale Ergänzungen kommen schrittweise dazu.

Bevor du zum Gericht gehst

Viele Paare einigen sich mit Unterstützung einer Mediation oder einer Beratungsstelle. Das ist meist günstiger und schneller als ein Verfahren und lässt euch mehr Einfluss auf das Ergebnis.

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel erklärt die Grundlagen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für deine Situation hilft eine Anwältin, ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Quellen: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 111 ff. und Art. 175 ff.

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