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Wer bleibt in der Wohnung?

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Die Familienwohnung ist geschützt

Solange ihr verheiratet seid, darf keine Person die gemeinsame Wohnung allein kündigen. Auch wenn nur eine von euch den Mietvertrag unterschrieben hat, braucht die Kündigung die Zustimmung der anderen Person. Ob die Wohnung nach einem Auszug noch als Familienwohnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.

Wer bleibt?

Könnt ihr euch nicht einigen, entscheidet im Eheschutzverfahren das Gericht. Es fragt vor allem, wer die Wohnung dringender braucht. Wohnen die Kinder hauptsächlich bei einer Person, spricht das meist dafür, dass sie mit den Kindern bleibt.

Mietvertrag und Kosten

Habt ihr den Vertrag beide unterschrieben, haftet ihr gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter weiterhin beide für die ganze Miete, auch wenn eine Person ausgezogen ist. Den Vertrag ändern könnt ihr nur mit Zustimmung der Vermietung.

Haltet schriftlich fest, wer ab wann die Miete bezahlt. So vermeidet ihr später Streit über Beträge, die jemand zurückfordert.

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel erklärt die Grundlagen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für deine Situation hilft eine Anwältin, ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Quellen: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 169 und Art. 176, Obligationenrecht (OR), Art. 266m

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